🇨🇭 Schweiz · Stromfee.cloud

PV-Wächter Schweiz — Solaranlagen-Überwachung bei Negativpreisen und Abregelung

Stromfee erkennt Abregelungsstunden und Negativpreisereignisse im Schweizer EPEX-SPOT-Markt und quantifiziert den Erlösausfall Ihrer Photovoltaikanlage gemäß Mantelerlass 2024 und EIV/EVS-Vergütungsrahmen.

Überwachungstool · 🇨🇭 Schweiz

PV-Wächter: Ihre Solaranlage unter Kontrolle, wenn die Preise ins Negative fallen

In der Schweiz verändert der massive Ausbau erneuerbarer Energien den Strommarkt auf eine Weise, die viele PV-Anlagenbetreiber vor einigen Jahren noch nicht absehen konnten. Der Mantelerlass, am 9. Juni 2024 mit 68,7 % angenommen SWI swissinfo.ch: Volksabstimmung Mantelerlass 9. Juni 2024 (68,7 %) — Energiegesetz und Stromversorgungsgesetz, treibt ein Ausbauziel für erneuerbare Energien ohne Wasserkraft von 35 TWh bis 2035 voran. Diese Expansion erhöht die Häufigkeit von Stunden, in denen das Angebot die Nachfrage übersteigt und die Großhandelspreise an der EPEX SPOT in negatives Terrain geraten — genau dann, wenn Ihre Anlage auf Volllast produziert. Der ab 2027 gültige stündliche Spotmarktpreis als Vergütungsgrundlage Pronovo AG: Einmalvergütung (EIV), EVS und Anlagenregister — aktuelle Fördersätze und Minimalvergütungsprämie ab 2026/2027 erzeugt wirtschaftlich eine analoge Wirkung wie der deutsche §51 EEG: Wer bei negativen Preisen einspeist, erzielt keine positive Vergütung. Gleichzeitig dürfen Netzbetreiber nach dem revidierten Stromversorgungsgesetz (StromVG) PV-Anlagen um bis zu 3 % der jährlichen Erzeugung abriegeln, ohne eine Entschädigungspflicht zu tragen CKW: Neues Stromgesetz — 3-%-Abregelungsregel, Flexibilitätsrechte und Netzanschlusskosten ab 2025. Verstehen, wann diese Mechanismen greifen, jeden betroffenen Zeitraum zu erfassen und den wirtschaftlichen Schaden zu beziffern — genau das leistet der PV-Wächter. Konsultieren Sie ergänzend die Regulierungsregeln und Schwellenwerte und das historische Abregelungsarchiv für Ihr Netzgebiet.

Regulierungsrahmen

Mantelerlass, Negativpreisregel und die 3-%-Abregelungsschwelle

Die Schweiz kennt keine dem deutschen §51 EEG entsprechende explizite Norm, die die Förderung bei Negativpreisen ab einer definierten Stundenzahl vollständig aussetzt. Der regulatorische Wandel vollzieht sich jedoch schrittweise: Vom festen Einspeisetarif (KEV) über die Einmalvergütung (EIV) und das Einspeisevergütungssystem (EVS) bis hin zum stündlichen Spotmarktpreis ab 2027. Dieser Übergang und die neue 3-%-Abregelungsregel prägen das wirtschaftliche Risiko von PV-Anlagen in der Schweiz ab 2025/2027.

Vom quartalsweisen Referenzpreis zum stündlichen Spotmarktpreis: die entscheidende Reform

Bestehende Anlagen unter dem Einspeisevergütungssystem (EVS) — dem Nachfolger der KEV für laufende Anlagen — erhalten quartalsweise eine Vergütung auf Basis eines Referenzmarktpreises. Neue Anlagen werden primär über die Einmalvergütung (EIV) gefördert: eine Investitionsförderung, keine laufende Einspeisevergütung. Für Anlagen ≤150 kWp gilt ab dem 1. Januar 2026 eine Minimalvergütungsprämie: Liegt der vierteljährliche Referenzmarktpreis im Mittel unter der gesetzlichen Minimalvergütung (gestaffelt nach Anlagengröße, rund 6 Rp./kWh für Anlagen ≤30 kW bis 1,2 Rp./kWh bei 149 kW), wird die Differenz nachträglich erstattet Pronovo AG: Einmalvergütung (EIV), EVS und Anlagenregister — aktuelle Fördersätze und Minimalvergütungsprämie ab 2026/2027. Ab dem 1. Januar 2027 wird die Vergütung vollständig auf den stündlichen Spotmarktpreis umgestellt Pronovo AG: Einmalvergütung (EIV), EVS und Anlagenregister — aktuelle Fördersätze und Minimalvergütungsprämie ab 2026/2027. Das bedeutet: Wer in einer Stunde mit negativem EPEX-SPOT-Preis einspeist, erzielt keine positive Vergütung mehr. Die Minimalvergütungsprämie schützt vor dauerhaft niedrigen Quartalsmittelwerten — nicht vor einzelnen negativen Stunden. Ob der Bundesrat vor 2027 eine explizite Schwellenregel (analog DE: −0 €/MWh, 3 Stunden) einführt, war zum Recherchezeitpunkt offen und ist bei BFE und ElCom zu überprüfen ElCom: Strompreise und Tarife, Netzentgeltübersicht, Behördenansprechstelle.

Die 3-%-Abregelungsregel nach StromVG: wenn Netzbetreiber kürzen dürfen

Das revidierte Stromversorgungsgesetz (StromVG), in Kraft seit dem 1. Januar 2025, erlaubt Netzbetreibern, PV-Anlagen mit intelligenten Steuerungssystemen um bis zu 3 % der jährlichen Energieerzeugung abzuregeln, ohne eine Entschädigungspflicht zu tragen CKW: Neues Stromgesetz — 3-%-Abregelungsregel, Flexibilitätsrechte und Netzanschlusskosten ab 2025. Diese Regelung ermöglicht Verteilnetzbetreibern, kostspielige Netzausbauten zu vermeiden. Sobald die Abregelung die 3-%-Schwelle überschreitet, tritt eine Entschädigungspflicht in Kraft: Der Netzbetreiber muss die entgangene Einspeisung vergüten. Für Anlagenbetreiber ist es deshalb unerlässlich, jede Abregelungsstunde exakt zu dokumentieren, um prüfen zu können, ob die Jahreskumulation der Kürzungen die entschädigungsfreie Schwelle überschreitet. Dabei gilt: Die 3 % beziehen sich auf die tatsächlich erzeugte Jahresenergie der betreffenden Anlage — nicht auf die Nennkapazität.

Flexibilitätsrechte des Anlagenbetreibers: was der Mantelerlass klarstellt

Das revidierte StromVG stellt klar, dass die Flexibilitätsrechte — also das Recht, die Erzeugungs- oder Lastcharakteristik einer Anlage anzupassen — grundsätzlich beim Anlagenbetreiber verbleiben CKW: Neues Stromgesetz — 3-%-Abregelungsregel, Flexibilitätsrechte und Netzanschlusskosten ab 2025. Netzbetreiber dürfen diese Flexibilität nur auf Basis vertraglicher Vereinbarungen und gegen marktgerechte Vergütung nutzen, ausgenommen Notfallsituationen. Dies schafft einen klaren Rechtsrahmen für Eigenverbrauchsgemeinschaften (ZEV), Direktvermarkter und Aggregatoren, die Flexibilitätspools bilden und diese gegenüber Swissgrid oder Verteilnetzbetreibern vermarkten wollen. Für PV-Betreiber bedeutet dies: Eine unentgeltliche Nutzung der Flexibilität durch den Netzbetreiber außerhalb der 3-%-Abregelungsregel und ohne Vertrag ist rechtlich nicht zulässig.

Anlagenregister

Das Schweizer Pendant zum MaStR: Wie Sie Ihre Anlage identifizieren

In Deutschland dient das Marktstammdatenregister (MaStR) als öffentliches Register aller Stromerzeugungsanlagen mit eindeutiger Kennung je Anlage. In der Schweiz übernimmt diese Funktion die Pronovo AG als offizielle Vollzugsstelle für Einspeise- und Fördervergütungen sowie das Anlagenregister des Bundesamts für Energie (BFE). Die genaue Positionierung Ihrer Anlage in diesen Registern ist der Ausgangspunkt für jede Analyse der erwarteten Erzeugung (Soll-Erzeugung) und für die Geltendmachung von Vergütungsansprüchen.

Pronovo AG und das Anlageregister: die offizielle Vollzugsstelle

Die Pronovo AG ist die vom Bund beauftragte Vollzugsstelle für die Förderinstrumente des Energiegesetzes (EnG) — Einmalvergütung (EIV), Einspeisevergütungssystem (EVS, Nachfolger der KEV) und Herkunftsnachweise (HKN) Pronovo AG: Einmalvergütung (EIV), EVS und Anlagenregister — aktuelle Fördersätze und Minimalvergütungsprämie ab 2026/2027. Jede Anlage, die Bundesförderung beansprucht, ist bei Pronovo registriert und erhält eine eindeutige Anlagennummer. Diese Nummer verknüpft die Anlage mit ihren technischen Parametern (Leistung in kWp, Technologie, Inbetriebnahmedatum, Neigungswinkel, Ausrichtung) und mit der zugehörigen Förderkategorie. Das Anlagenregister ist nicht vollständig öffentlich einsehbar, aber Betreiber haben Zugang zu ihren eigenen Anlagendaten über das Pronovo-Kundenportal. Im Gegensatz zum deutschen MaStR gibt es in der Schweiz kein nationales öffentliches Register, in dem jede Anlage frei recherchierbar ist — dies erschwert systematische Drittanalysen, ist aber für den Eigentümer über Pronovo gut zugänglich.

Kantonale Bewilligungen und das BFE-Statistikregister

Neben der Pronovo-Registrierung benötigen PV-Anlagen ab einer bestimmten Größe (in der Regel ab 3 kWp oder bei baubewilligungspflichtigen Anlagen) eine kantonale Baubewilligung. Diese kantonalen Verfahren sind nicht bundesweit standardisiert; die Anforderungen variieren je nach Kanton erheblich. Das Bundesamt für Energie (BFE) führt eine aggregierte Statistik der installierten PV-Kapazität in der Schweiz und publiziert diese jährlich ElCom: Strompreise und Tarife, Netzentgeltübersicht, Behördenansprechstelle. Für die Identifikation einer Anlage im Kontext der Marktanalyse — etwa zur Berechnung des Erlösausfalls bei Abregelung — sind die wichtigsten Parameter: die eindeutige Pronovo-Anlagennummer, die installierte Leistung in kWp, der Standort (Gemeinde, Kanton) und die Kategorie (EIV-gefördert, EVS/KEV, oder marktbasiert ohne Bundesförderung). Der PV-Wächter verknüpft diese Identifikatoren mit den Preis- und Erzeugungsdaten.

Soll-Erzeugung: die Basis der Überwachung

Das Konzept der Soll-Erzeugung — die theoretisch erwartete Produktion gemäß Einstrahlung und Auslegungsparametern — ist die Grundlage jeder wirtschaftlichen Verlustberechnung. Für eine Schweizer PV-Anlage wird die Soll-Erzeugung berechnet aus: der installierten Spitzenleistung (kWp), dem Neigungswinkel und der Ausrichtung der Module, den Systemverlusten (Wechselrichter, Verkabelung, Verschattung) und der stündlich gemessenen Globalstrahlung auf die geneigte Ebene (GHI und DNI) der nächstgelegenen Meteostation von MeteoSchweiz MeteoSchweiz: Solarpotenzial und Einstrahlungsdaten Schweiz — Grundlage für Soll-Erzeugungsberechnungen oder Satellitendaten (PVGIS, Copernicus). Diese erwartete Erzeugung ist der Nenner der Analyse: Die Differenz zwischen der Soll-Erzeugung und der tatsächlich ins Netz eingespeisten Energie — in Stunden mit Negativpreisen oder Abregelungsanweisung — ist der zu quantifizierende Erlösausfall.

Detektionsmethodik

Wie der PV-Wächter jede Abregelungsstunde erkennt und beziffert

Die automatische Erkennung von Abregelungsereignissen — durch Negativpreise oder netzbetreiberseitige Anweisung — erfordert die Verknüpfung von drei Datenströmen in Echtzeit: dem EPEX-SPOT-Day-Ahead-Preis, den Erzeugungs-Messdaten der eigenen Anlage und den Netzbetreibermeldungen über Abregelungsanweisungen. Der PV-Wächter integriert diese drei Quellen, um Warnungen zu generieren, die wirtschaftliche Auswirkung zu quantifizieren und die für behördliche Überprüfungen oder Entschädigungsansprüche notwendige Dokumentation zu erzeugen.

Integration von EPEX-SPOT-Daten und Negativpreiserkennung

Der Day-Ahead-Preis für die Schweiz wird täglich von der EPEX SPOT veröffentlicht und ist über die ENTSO-E Transparency Platform abrufbar SWI swissinfo.ch: Volksabstimmung Mantelerlass 9. Juni 2024 (68,7 %) — Energiegesetz und Stromversorgungsgesetz. Der PV-Wächter überwacht den Stundenpreis kontinuierlich und identifiziert automatisch Stunden mit negativem Preis. Da die Schweiz ab 2027 die Vergütung auf den stündlichen Spotmarktpreis umstellt Pronovo AG: Einmalvergütung (EIV), EVS und Anlagenregister — aktuelle Fördersätze und Minimalvergütungsprämie ab 2026/2027, ist jede Stunde mit Negativpreis potenziell eine Stunde ohne positive Vergütung — unabhängig davon, ob die Anlage weiterläuft. Bis 2027 gilt für EVS-Anlagen der quartalsweise Referenzpreismechanismus, bei dem einzelne negative Stunden sich im Quartalsmittel verwässern können; die Minimalvergütungsprämie schützt vor anhaltend niedrigen Mittelwerten, nicht vor Spitzenszenarien. Der PV-Wächter zeigt beides an: die aktuelle Stundenpreisentwicklung und die kumulierte Auswirkung auf den Quartalsmittelwert.

Tatsächliche Erzeugung vs. Soll-Erzeugungskurve: Methode der Abweichungsanalyse

Die Quantifizierung des Erlösausfalls setzt den Vergleich der tatsächlichen Erzeugung — gewonnen aus den Hauptzählermesswerten der Anlage oder bestehenden SCADA-Systemen — mit der berechneten Soll-Erzeugungskurve voraus. Diese Kurve wird stündlich aus der von MeteoSchweiz oder Satellitendaten abgeleiteten Globalstrahlung und den Anlagenparametern (kWp, Neigung, Ausrichtung, Systemverluste) berechnet MeteoSchweiz: Solarpotenzial und Einstrahlungsdaten Schweiz — Grundlage für Soll-Erzeugungsberechnungen. Die Differenz zwischen Soll-Erzeugung und Ist-Einspeisung in Stunden mit Negativpreisereignis oder Abregelungsanweisung ist das Volumen der nicht eingespeisten Energie, das den Erlösausfall erzeugt. Der PV-Wächter drückt diesen Wert in kWh je Ereignis, in MWh kumuliert und in Franken aus, wobei der jeweilige Referenzpreis gemäß Vergütungsregime der Anlage angewendet wird. Es werden keine Erlösausfallzahlen ohne Rückhalt in echten Messdaten generiert.

Proaktive Warnungen und das 3-%-Jahresschwellen-Dashboard

Sobald die EPEX-SPOT-Preise über drei aufeinanderfolgende Stunden in negativem Terrain verharren, sendet der PV-Wächter eine Vorabwarnung an den Anlagenbetreiber oder den Betriebsverantwortlichen — mit ausreichend Vorlauf, um Batteriespeicher zu aktivieren (falls vorhanden) oder den Netzbetreiber zu kontaktieren. Das Ereignis-Dashboard zeigt für jedes erkannte Ereignis: Startdatum und -uhrzeit, Endzeit, Dauer in Stunden, minimaler erreichter Preis, betroffene Energie in kWh und Status bezüglich der 3-%-Jahresschwelle nach StromVG CKW: Neues Stromgesetz — 3-%-Abregelungsregel, Flexibilitätsrechte und Netzanschlusskosten ab 2025. Ein dediziertes Jahresfortschrittsdiagramm zeigt, wie viel Prozent der zulässigen entschädigungsfreien Abregelung bereits ausgeschöpft sind — die kritische Information, um Entschädigungsansprüche rechtzeitig geltend zu machen. Alle Ereignisdaten sind im CSV-Format exportierbar als Dokumentationsgrundlage gegenüber dem Netzbetreiber oder ElCom ElCom: Strompreise und Tarife, Netzentgeltübersicht, Behördenansprechstelle.

Netzbetreiberseitige Abregelungsanweisungen: der zweite Verlustvektor

Abregelungsanweisungen des Netzbetreibers sind schwieriger automatisch zu erkennen, da es keine direkten Preissignale gibt, die sie ankündigen. Der PV-Wächter identifiziert sie durch den Vergleich der stündlichen Soll-Erzeugungskurve mit der gemessenen Ist-Einspeisung: Ein plötzlicher Produktionsrückgang, der sich nicht durch Einstrahlungsveränderungen, Temperatur oder bekannte Anlagenprobleme erklären lässt, weist auf eine externe Einschränkung hin. Das System gleicht diese Hypothese mit den veröffentlichten Netzbetreiberinformationen ab und klassifiziert das Ereignis automatisch als 'netzbetreiberseitige Abregelung', wenn die zeitliche Übereinstimmung den konfigurierten Vertrauensschwellenwert übersteigt. Diese differenzierte Klassifikation ist entscheidend, um die entschädigungsrelevante Kumulation der Abregelung nach StromVG Art. (Abregelungsregel) korrekt zu berechnen.

Wirtschaftliche Verlustquantifizierung

Vom Datenpunkt zum Franken: Wie der Erlösausfall berechnet wird

Die Analyse des PV-Wächters endet nicht bei der Ereigniserkennung. Der Mehrwert liegt darin, technische Daten in verifizierbare wirtschaftliche Zahlen umzurechnen — nützlich sowohl für das interne Anlagenmanagement als auch für regulatorische Verfahren, Audits oder eine Due-Diligence-Prüfung.

Berechnungsmethodik des Erlösausfalls

Der Erlösausfall je Negativpreis- oder Abregelungsereignis ergibt sich als Produkt aus der erwarteten, nicht eingespeisten Energie (in kWh) und dem Referenzpreis der Anlage für diesen Zeitraum. Für Anlagen unter dem EVS gilt als Referenzpreis der vierteljährliche Referenzmarktpreis für die Stunden ohne Negativpreisereignis. Für Anlagen ab 2027 unter dem stündlichen Spotmarktpreis ist der Referenzpreis der hypothetische positive Marktpreis, der ohne den Eingriff erzielt worden wäre — berechnet auf Basis der historischen Preisentwicklung vergleichbarer Zeiträume ohne das spezifische Ereignis. Für Anlagen ohne Bundesförderung (Direktvermarktung oder PPA) ist der Referenzpreis der vertraglich vereinbarte oder, bei fehlendem Vertrag, der jeweils gültige EPEX-SPOT-Preis. Der PV-Wächter differenziert diese Fälle automatisch nach dem hinterlegten Vergütungsregime der Anlage.

Korrektur der Soll-Erzeugung um Degradation und Verfügbarkeit

Die erwartete Erzeugung einer PV-Anlage ist nicht statisch: Sie nimmt durch die natürliche Moduldegradation progressiv ab — typischerweise 0,4–0,7 % jährlich gemäß Herstellerangaben — und kann punktuell durch geplante Wartungsarbeiten, Wechselrichterausfälle oder außergewöhnliche Wetterbedingungen beeinträchtigt werden. Der PV-Wächter wendet eine Verfügbarkeitskorrektur an: Meldet der Betreiber, dass ein Wechselrichter während eines Negativpreisereignisses außer Betrieb war, werden diese Stunden von der Erlösausfallberechnung ausgeschlossen, um Überschätzungen zu vermeiden. Dieser Korrekturmechanismus ist unerlässlich, um die Glaubwürdigkeit der Analyse bei externen Audits zu wahren: Die Zahlen müssen ausschließlich Verluste widerspiegeln, die auf den Markt oder den Netzbetreiber zurückzuführen sind — nicht auf interne Anlagenausfälle.

Exportierbare Dokumentation für Netzbetreiber und ElCom

Die Entschädigungspflicht des Netzbetreibers tritt ein, sobald die kumulierte Abregelung im Kalenderjahr die 3-%-Schwelle überschreitet CKW: Neues Stromgesetz — 3-%-Abregelungsregel, Flexibilitätsrechte und Netzanschlusskosten ab 2025. Um diesen Anspruch geltend zu machen, benötigt der Anlagenbetreiber eine lückenlose Dokumentation aller Abregelungsereignisse mit Zeitstempel, Anlagenidentifikation (Pronovo-Nummer, Leistung, Standort), gemessener Ist-Einspeisung, berechneter Soll-Erzeugung und quantifiziertem Energiedefizit. Der PV-Wächter generiert diesen Bericht automatisch im PDF- und CSV-Format für die Einreichung bei Netzbetreiber oder ElCom ElCom: Strompreise und Tarife, Netzentgeltübersicht, Behördenansprechstelle. Die Datenspur — vom veröffentlichten EPEX-SPOT-Preis oder der Netzbetreibermeldung bis zur Zählermessung — ist in der Plattform vollständig archiviert und für jede nachträgliche Überprüfung abrufbar.

Starten Sie jetzt mit der Überwachung Ihrer Anlage

Der PV-Wächter verbindet sich mit den Daten Ihrer Anlage in weniger als 24 Stunden. Sie benötigen nur die Pronovo-Anlagennummer oder die kantonale Bewilligungsreferenz sowie den Zugang zu Ihren Messdaten. Unser Team berät Sie zum anwendbaren Vergütungsregime und konfiguriert die Warnschwellen passend zu Ihrem Vertragstyp. Das erste Ereignisprotokoll steht ab dem ersten Tag zur Verfügung.

FAQ

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Day-Ahead-Strompreis in Schweiz heute?
Am 2026-06-15 liegt der Day-Ahead-Spotpreis in Schweiz im Mittel bei 75 €/MWh (Tief 4 €/MWh, Hoch 150 €/MWh). Quelle: ENTSO-E Day-Ahead-Auktion.
Wie viel kann eine 1-MW-Batterie in Schweiz heute verdienen?
Mit perfektem Rückblick liegt die Tageserlös-Decke eines 2-Stunden-Speichers (1 MW / 2 MWh) am 2026-06-15 bei rund 254 € – reine Day-Ahead-Arbitrage, ohne Intraday oder Regelleistung.
Gibt es in Schweiz negative Strompreise?
Am 2026-06-15 gibt es in Schweiz 0 Viertelstunden mit negativem Day-Ahead-Preis; in den letzten 30 Tagen waren es 57 negative Viertelstunden insgesamt.
Gilt in Schweiz eine Negativpreis-Regel wie das deutsche §51 EEG?
Die nationale Regulatorik unterscheidet sich je Markt und wird hier nicht pauschal behauptet. Das marktspezifische Negativpreis-Regelwerk steht – soweit belegt – unter /ch/rules/.
Woher stammen die Daten?
Alle Werte sind ENTSO-E-Day-Ahead-Preise, aufbereitet über stromfee.ai / ClickHouse, täglich aktualisiert.